Elternrat

Herzlich Willkommen auf der Seite des Elternrats!

Der Elternrat kümmert sich um Fragen, die die ganze Schule betreffen und arbeitet mit der Schulleitung und den Lehrkräften zusammen. Er hat ein Stimmrecht in der Schulkonferenz und kann an Fach- und Lehrerkonferenzen teilnehmen (§ 58 Abs. 3 und § 59 Abs. 2). Der Elternrat soll zu allen Entscheidungen „von grundsätzlicher Bedeutung“, die von der Schulkonferenz oder vom Schulvorstand (in beruflichen Schulen) getroffen werden, gehört werden. Fragen von „grundsätzlicher Bedeutung“ sind zum Beispiel das Thema Unterrichtsausfall, das Angebot einer gesunden Pausenverpflegung oder die Entwicklung eines besonderen, sprachlichen oder musischen Profils der Schule. Auch wenn es um die Zusammenlegung und Teilung von Klassen und Schulstufen oder deren Verlegung an andere Schulen geht, ist die Meinung des Elternrats gefragt. Er kann zu solchen Themen auch Versammlungen aller Eltern oder Elternvertretungen einberufen.

(URL: www.hamburg.de/contentblob/66856/data/br-elternratgeber-2012.pdf).

Klassenelternvertreter (KEV)

In jeder Klasse werden spätestens 4 Wochen nach Schulbeginn auf dem Elternabend zwei Klassenelternvertreter und deren Stellvertreter gewählt.

Die beiden Klassenelternvertreter haben die Aufgaben:

  • Wahl des Elternrats auf der Elternvollversammlung (1x im Jahr)
  • Teilnahme an der Klassenkonferenz (1x im Jahr und nach Bedarf)
  • Teilnahme an der Anhörung vor den Zeugniskonferenzen (2x im Jahr)

Wahl der KEV:

  • 2 KEV werden gewählt
  • 2 Stellvertreter KEV werden gewählt
  • Gewählt werden dürfen alle Eltern/Sorgeberechtigten
  • Eltern haben für jedes Kind 2 Stimmen.

Ist nur ein Elternteil anwesend => 2 Stimmen,

sind beide anwesend => jeder eine Stimme

  • Gewählt sind die Eltern mit den meisten Stimmen, diese müssen die Wahl annehmen.
  • Unterschreiben der Verschwiegenheitserklärung.

Elternvollversammlung (EVV)

  • findet spätestens 6 Wochen nach Beginn des neuen Schuljahres statt.
  • Dort wird der Elternrat gewählt.
  • Alle Eltern der Schule können in den Elternrat gewählt werden, aber wählen dürfen nur die Klassenelternvertreter bzw. dessen Stellvertreter.

Elternrat (ER)

  • vertritt die Eltern der Schule.
  • besteht aus 24 Mitgliedern, jeweils 8 in 3 Wahlperioden, d.h. jedes Jahr scheiden 8 Mitglieder aus und 8 müssen auf der Elternvollversammlung neu gewählt werden.
  • die Ersatzmitglieder des Elternrates werden jährlich neu gewählt.
  • Der ER wählt unverzüglich aus seinen Mitgliedern:
  • den/die Vorsitzende, den Stellvertreter und den Schriftführer

bzw. den gleichberechtigten Vorstand

  • 5 Mitglieder der Schulkonferenz und deren persönliche Vertreter (für jeweils 2 Jahre)
  • den Vertreter des Kreiselternrates (KER) und den Stellvertreter.
  • Trifft sich einmal im Monat
  • Sitzungen sind schulöffentlich, d.h. alle Eltern der Schule dürfen daran teilnehmen und beratend zur Seite stehen. Entscheidungen dürfen nur die gewählten Mitglieder treffen.
  • Mitglieder des ER nehmen an verschiedenen Gremien, Arbeitsgruppen und Arbeitskreisen teil.
  • Vertreter des ER sind anwesend bei Schulveranstaltungen (u.a. Einschulung, Verabschiedung Jg. 10 und 13, Tag der offenen Tür, Ehrungen, Schulfesten)

 

Schulkonferenz (SK)

  • Oberstes Gremium der Schule
  • Tagt mind. 4 Mal im Jahr
  • Besteht aus: Schulleitung, 5 Mitgliedern des ER, 5 Mitgliedern der Lehrerkonferenz, 5 Mitgliedern des Schülerrats, 1 Mitglied des nichtunterrichtenden Personals (Mitarbeiter der Hausverwaltung oder des Schulbüros)
  • berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule.

Kreiselternrat (KER)

  • bildet ein schulübergreifendes Gremium
  • besteht aus den KER-Mitglieder aus jedem Elternrat der Schulen im Schulkreis
  • 2 Vertreter aus dem Elternrat nehmen an den Sitzungen teil
  • Die KER-Sitzungen finden an wechselnden Standorten innerhalb des regionalen Schulkreises statt
  • Ziel des KER ist es:
  • sich mit den anderen Elternräten auszutauschen
  • aktuelle schul- und bildungspolitische Themen und Angelegenheiten zu erörtern
  • Der Kreiselternrat trifft sich einmal pro Monat.

Weiteres siehe:

Elternratgeber „Wir reden mit“/ Hamburgische Schulgesetz/ www.hamburg.de/bsb/elterninfo

ER Mitglied bis 2024

Ingo Müller (GEST)

Filiz Boldt (SK-Ersatz)

Janette Kurre (SK-Ersatz/KER-Ersatz)

Diana Keller (SK-Ersatz/GT-Ausschuss)

Janina Kretschmer

Doris Baumgart

Kerstim Rohlsen

ER Mitglied bis 2023

Katja Mühlmeister (GEST)

Svenja Reumann

Anja Rohlsen (SK-Ersatz/KER-Ersatz)

Natalija Kokorus

Klaus-Dieter Skjöth (KER)

Keziban Isik (SK/KER)

Isahn Karabag

 

ER Mitglied bis 2022

Janine Neumann (SK/GT-Ausschuss)

Claudia Ike Agu (SK-Ersatz)

Samuel Dos Santos

Andreas Fleck

Thomas Kalk (SK)

Natascha Neudeck

Nicole Joel (SK)

 

Ersatzmitglieder:

Nicole und Matthias Rau, Sonja Freith

Vorstand: Kerstin Rohlsen, Anja Rohlsen, Janine Neumann

 

SK: Schulkonferenz

KER: Kreiselternrat

GEST: Gemeinschaft der Elternräte an Stadtteilschulen

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